Über uns

Über uns

Nachfolgend finden Sie eine Schlagwort - Übersicht über unsere Leistungen. Außerdem möchten wir Ihnen unser Unternehmen kurz vorstellen.
Eventkalender

Eventkalender

Nachfolgend finden sie eine Auswahl an demnächst stattfindenden Veranstaltungen, die wir mit Zelten beliefern, die Bewirtung übernehmen oder auch mit unserem Know-How bei der Durchführung zur Seite stehen.
Referenzen

Referenzen

Zahlreiche Kunden und Veranstaltungen haben wir bereits mit unseren Festzelten beliefert,
bzw. bei der Planung und Durchführung verschiedenster Events unterstützt.
Eine kleine Auswahl zufriedener Kunden finden sie nachfolgend.
Kontakt

Kontakt

Füllen sie bitte nachfolgendes Formular aus, um mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir werden uns schnellstmöglich um ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei ihnen melden. Natürlich erreichen Sie uns auch telefonisch oder auf dem Postweg.
Administrationsbereich

Administrationsbereich

Sie befinden sich im Administrationsbereich der Website.
Impressum

Impressum

Wer ist verantwortlich für was.
Datenschutz

Datenschutzerklärung

AGB

AGB

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Unsere Partner

Unsere Partner

Um Ihnen einen Rundumservice bieten zu können, arbeiten wir mit verschiedenen Partnern zusammen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermieter

  • Vom Vermieter werden ein Richtmeister sowie das erforderliche Montagewerkzeug für den Auf- und Abbau gestellt.
  • Die Zeltbeleuchtung wird für jedes Zelt in ausreichender Stückzahl mitgeliefert.
  • Der Transport vom Vermieter zum Mieter und zurück, wird vom Vermieter übernommen und ist im Preis enthalten.

Mieter

  • Die unter Anweisung des Zeltmeisters arbeitenden Hilfskräfte sind Beschäftigte des Mieters und nicht des Vermieters. Der Vermieter übernimmt für diese keinerlei Haftung!
  • Die laut Landesbaubehörde vorgeschriebene Gebrauchsabnahme, hat der Mieter bei der zuständigen Baubehörde zu beantragen. Das erforderliche Prüfbuch stellt der Vermieter - solange erforderlich - zur Verfügung.

Zeltbefestigung

Die Zelte müssen mittels Erdanker im Boden verankert werden. Bei Pflaster oder Teer müssen Löcher gebohrt werden. Im Bereich der notwendigen Ankerlöcher dürfen keine Kabelschächte, Tanks, Gasleitungen, Stromleitungen usw. vorhanden sein. Der Vermieter übernimmt hier keinerlei Haftung bei eventuellen Schäden.

Bauliche Änderungen

Ohne Zustimmung des Vermieters darf der Mieter mit Ausnahme der Erhaltungspflicht keine Veränderungen oder Instandsetzungen der Mietsache vornehmen. Wer Konstruktionsteile, insbesondere Windverbände oder Verspannungen, versetzt oder entfernt macht sich dadurch baurechtlich strafbar.

Haftung

Der Mieter haftet für die gesamte Mietsache, Sach- und Personenschäden, etc. die durch den Betrieb und Gebrauch entstehen. Schäden die der Mieter hätte abwenden können, gehen zu Lasten des Mieters. Es wird daher empfohlen, eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen!

Zeltverleih

Festzubehör