Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vermieter
- Vom Vermieter werden ein Richtmeister sowie das erforderliche Montagewerkzeug für den Auf- und Abbau gestellt.
- Die Zeltbeleuchtung wird für jedes Zelt in ausreichender Stückzahl mitgeliefert.
- Der Transport vom Vermieter zum Mieter und zurück, wird vom Vermieter übernommen und ist im Preis enthalten.
Mieter
- Die unter Anweisung des Zeltmeisters arbeitenden Hilfskräfte sind Beschäftigte des Mieters und nicht des Vermieters. Der Vermieter übernimmt für diese keinerlei Haftung!
- Die laut Landesbaubehörde vorgeschriebene Gebrauchsabnahme, hat der Mieter bei der zuständigen Baubehörde zu beantragen. Das erforderliche Prüfbuch stellt der Vermieter - solange erforderlich - zur Verfügung.
Zeltbefestigung
Die Zelte müssen mittels Erdanker im Boden verankert werden. Bei Pflaster oder Teer müssen Löcher gebohrt werden. Im Bereich der notwendigen Ankerlöcher dürfen keine Kabelschächte, Tanks, Gasleitungen, Stromleitungen usw. vorhanden sein. Der Vermieter übernimmt hier keinerlei Haftung bei eventuellen Schäden.
Bauliche Änderungen
Ohne Zustimmung des Vermieters darf der Mieter mit Ausnahme der Erhaltungspflicht keine Veränderungen oder Instandsetzungen der Mietsache vornehmen. Wer Konstruktionsteile, insbesondere Windverbände oder Verspannungen, versetzt oder entfernt macht sich dadurch baurechtlich strafbar.
Haftung
Der Mieter haftet für die gesamte Mietsache, Sach- und Personenschäden, etc. die durch den Betrieb und Gebrauch entstehen. Schäden die der Mieter hätte abwenden können, gehen zu Lasten des Mieters. Es wird daher empfohlen, eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen!